Kündigung erhalten? Jetzt rechtzeitig handeln.
Sebastian Berndt berät und vertritt Arbeitnehmer bei Kündigung, Kündigungsschutzklage und Abfindung. Hinter Ihrem Mandat steht die arbeitsrechtliche Kompetenz einer Kanzlei mit 4 Fachanwälten für Arbeitsrecht.
- 4 Fachanwälte für Arbeitsrecht
- Sebastian Berndt: Fachanwalt seit 2009
- Schwerpunkt Kündigungsschutzverfahren
- Kündigungsschutzverfahren
- Beratung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten
- Langjährige Lehrtätigkeit
- Standort Langenhagen / Region Hannover
✉ sebastian.berndt@adiuro.de

4 Fachanwälte für Arbeitsrecht in der Kanzlei
Persönliche Betreuung durch Sebastian Berndt – mit der arbeitsrechtlichen Expertise des gesamten Teams im Hintergrund.
Was Sie nach einer Kündigung jetzt tun sollten
Ein klarer Ablauf hilft, Fristen zu sichern und die rechtliche sowie wirtschaftliche Situation realistisch einzuordnen.
Notieren Sie, wann Ihnen die schriftliche Kündigung zugegangen ist, und halten Sie Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag und relevante Unterlagen bereit.
Geprüft werden unter anderem Kündigungsgrund, Form, Fristen, Betriebszugehörigkeit, besonderer Kündigungsschutz und weitere Ansatzpunkte.
Je nach Situation kann es um den Erhalt des Arbeitsplatzes, eine Vergleichslösung, Abfindung oder bessere Beendigungsmodalitäten gehen.
Beratung bei verschiedenen Kündigungssituationen
Nicht jede Kündigung folgt demselben Muster. Entscheidend ist die Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Betriebsbedingte Kündigung
Sozialauswahl, Beschäftigungsbedarf, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten
Verhaltensbedingte Kündigung
Vorwürfe, Abmahnungen, Verhältnismäßigkeit und Nachweisbarkeit
Personenbedingte Kündigung
Zum Beispiel krankheitsbedingte Kündigungen und Prognosefragen
Fristlose Kündigung
Besonders zeitkritische Prüfung von Kündigungsgrund und Umständen
Änderungskündigung
Prüfung der angebotenen geänderten Arbeitsbedingungen und Handlungsoptionen
Aufhebungsvertrag / Abfindung
Verhandlung von Konditionen, Zeugnis, Freistellung und weiteren Punkten
Kündigungs-Check
Mit wenigen Angaben kann die Kanzlei Ihre Anfrage schneller einordnen. Bitte senden Sie keine hochsensiblen Daten, die für die Erstkontaktaufnahme nicht erforderlich sind.
☎ 0511 5348820
📱 0151 23406911
✉ sebastian.berndt@adiuro.de
Hinweis: Die Übermittlung einer Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis. Eine Mandatsannahme erfolgt erst durch ausdrückliche Bestätigung der Kanzlei.
Häufige Fragen nach einer Kündigung
Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
Grundsätzlich muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Bei Sonderfällen können Besonderheiten gelten. Deshalb sollte die konkrete Frist frühzeitig geprüft werden.
Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?
Nein. Ein allgemeiner automatischer Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht in jedem Kündigungsfall. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung erreichbar ist, hängt von der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhandlungsposition sowie vom konkreten Einzelfall ab.
Kann ich trotz Kündigungsschutzklage eine einvernehmliche Lösung erreichen?
Ja. Viele Verfahren enden nicht zwingend mit einer streitigen Entscheidung, sondern können – sofern sinnvoll und von beiden Seiten gewollt – durch eine Vergleichslösung beendet werden.
Was sollte ich zum Erstgespräch bereithalten?
Hilfreich sind insbesondere Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, mögliche Änderungsverträge, Abmahnungen, relevante Korrespondenz sowie Informationen zu Betriebszugehörigkeit, Vergütung und Rechtsschutzversicherung.
Kündigung erhalten?
Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten frühzeitig und beachten Sie die gesetzlichen Fristen.
Sebastian Berndt · Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schützenstr. 20 · 30853 Langenhagen
ADIURO.de
Kündigung erhalten?
Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten frühzeitig und beachten Sie die gesetzlichen Fristen.
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